Rechtsprechung
   RG, 26.11.1930 - IX 277/30   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1930,379
RG, 26.11.1930 - IX 277/30 (https://dejure.org/1930,379)
RG, Entscheidung vom 26.11.1930 - IX 277/30 (https://dejure.org/1930,379)
RG, Entscheidung vom 26. November 1930 - IX 277/30 (https://dejure.org/1930,379)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1930,379) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist die Anwendbarkeit der Regeln vom Beweis des ersten Anscheins auf die sog. typischen Geschehensabläufe zu beschränken?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 130, 357
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 16.03.1960 - V ZR 17/59
    Da es sich bei den tatsächlichen Vorgängen, aus denen das Berufungsgericht gefolgert hat, daß die Eheleute V. Erbauer des von ihnen bewohnten Anwesens gewesen sind um einen typischen Geschehensablauf handelt, wäre es Sache der Beklagten gewesen, diese Schlußfolgerung zu entkräften und zur Rechtfertigung ihrer Auffassung, nicht V.'s hätten gebaut, sondern S., geeignete Tatsachen vorzutragen (RGZ 130, 357; BGH NJW 1951, 360).
  • BGH, 02.05.1951 - II ZR 110/50

    Kriegsklausel im Versicherungsrecht

    Nach den in der Rechtsprechung über den Beweis des ersten Anscheins entwickelten Grundsätze greift ein solcher nur bei typischen Geschehensabläufen ein, d.h. in den Fällen, in denen der gegebene Tatbestand nach der Erfahrung des Lebens auf eine bestimmte Ursache hinweist (RGZ 130, 357).
  • BVerwG, 29.03.1966 - II C 86.65

    Versorgungsbezüge eines Beamten - Beendigung eines Beamtenverhältnisses -

    Dabei hat das Berufungsgericht jedoch nicht hinreichend beachtet, daß der Beweis des ersten Anscheins in das Gebiet der Erfahrungssätze fällt, d.h. nur in den Fällen.eingreift, in denen ein Tatbestand feststeht, der bei Verwertung der allgemeinen Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache hinweist (RGZ 130, 357 [358]; 157, 83 [87]; 159, 235 [2393 und 283 [290]; Bundesgerichtshof, Urteil vom 10. Januar 1951 - II ZR 27.50 - [NJW 1951 S. 360]).
  • BGH, 05.05.1954 - VI ZR 48/53

    Rechtsmittel

    Der Beweis des ersten Anscheins darf nicht zu einer Lockerung der Beweislast führen und dahin ausgedehnt werden, dass der Kläger nur einen gewissen Grad von Wahrscheinlichkeit darzutun und der Gegner die Wahrscheinlichkeit zu entkräften habe (RGZ 130, 357 [359]; 163, 21 [27]; BGH LM Nr. 1 zu § 1 PatG).
  • BGH, 26.01.1956 - II ZR 50/54

    Rechtsmittel

    Der Beweis des ersten Anscheins ist nach feststehender Rechtsprechung nur bei solchen Tatbeständen anwendbar, die nach der Erfahrung des täglichen Lebens regelmäßig auf eine bestimmte Ursache hinweisen und in einer bestimmten Richtung zu verlaufen pflegen, bei denen also aus dem regelmäßigen und üblichen Verlauf der Dinge ohne weiteres auch auf den Hergang im einzelnen Falle geschlossen werden kann, ohne daß es auf die besonderen Umstände gerade dieses Falles ankäme (BGH NJW 1951, 70, 360; Lind-Möhr § 286 ZPO [C] Nr. 11; RGZ 130, 357; 153, 135; 163, 21).
  • BGH, 26.03.1953 - VI ZR 157/52
    diese Wahrscheinlichkeit zu entkräften (RGZ 130, 357 [359]).
  • BGH, 28.06.1952 - II ZR 215/51

    Öffentlichrechtliche Versicherung

    Ein solcher Beweis kommt nur bei typischen Geschehensabläufen, d.h. nur in den Fällen in Betracht, in denen der gegebene Tatbestand nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache hinweist (RGZ 130, 357).
  • BGH, 22.12.1955 - II ZR 119/54

    Rechtsmittel

    Der Anscheinsbeweis versagt daher, wo es sich um einen einmaligen besonderen Vorgang handelt (BGHZ 2, 1 [5]; BGH NJW 1951, 70, 360; Lind-Möhr § 286 ZPO [C] Nr. 11; RGZ 163, 21; 130, 357).
  • BGH, 21.09.1956 - VI ZR 192/55

    Rechtsmittel

    Damit wird jedoch das Wesen des Beweises des ersten Anscheins verkannt, der keineswegs dazu bestimmt ist, die Regeln über die Beweisführung in der Weise zu lockern, dass Lücken der Beweisführung durch blosse Vermutungen ausgefüllt werden (RGZ 130, 357, [359]; 163, 21 [27]; BGH LM Nr. 1 zu § 1 PatG; Urteil vom 5. Mai 1954 - VI ZR 48/53 -).
  • BGH, 28.11.1951 - II ZR 7/51

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht verkennt nicht, daß ein solcher ursächlicher Zusammenhang nach den Grundsätzen über den Beweis des ersten Anscheins schon dann als nachgewiesen angesehen werden kann, wenn der gegebene Tatbestand, also der Brand, auf Grund der Lebenserfahrung nach dem typischen Geschehensablauf auf die genannten Vorgänge als Ursache hinweist (RGZ 130, 357).
  • BGH, 21.12.1954 - V ZR 112/53

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht